Helene Haases „Hagemeister“

September 2018
Helene Haases „Hagemeister“

Logo Texte zum Kunsthandel 1933-1945 Caroline FlickDie Motivation dieses Aufsatzes lag in der bestürzenden Erkenntnis, dass es zehn Jahre gebraucht hat, um von der Kenntnis der Eigentümerin des entzogenen Gemäldes zum heutigen Besitzer zu gelangen.

Dieser Umstand, diese Dauer ist aufklärungsbedürftig. Es ist erforderlich, sich die „Schichten der Geschichte“ (Gesa Jeuthe) bewusst zu machen, die sich auf dem Anfangstatbestand abgelagert haben. Der Anfang war die Deportation der Eigentümerin, ihre Enteignung, die Aufnahme und der Abtransport ihrer zwangsweise hinterlassenen Güter, als sie nach Theresienstadt verschleppt wurde, die Verwertung und Liquidierung ihres Eigentums durch die Finanzverwaltung des Deutschen Reiches, des nationalsozialistischen Regimes.

Auf diesem Tatbestand haben Phasen der Verhandlungen und dann der Ermittlungen Ablagerungen gebildet, wie Gesteinsschichten in geologischer Schichtenfolge, die eine Tiefenbohrung erforderlich machen. An diesem ‚Bohrkern‘ kann man Gründe und Ursachen für die Dauer ablesen.

Schichten

Die Lebensgeschichte der Verfolgten, von Helene Haase (1873-1961) wird sichtbar. Berlinerin seit etwa 1910, war sie langjährig in der Firma ihres Mannes,  eines Konfektionsgroßhändlers, berufstätig und seit 1934 Witwe. Nach dem Raub ihres Hauses wohnte sie bei ihrem Neffen, bis sie am 12. Juni 1942 deportiert wurde. Sie überlebte ihre Deportation bei schwerer Erkrankung im Ghetto Theresienstadt und gelangte über das Lager Deggendorf in die Schweiz. Sie starb, kurz nachdem die langwierigen Wiedergutmachungsverhandlungen abgeschlossen wurden.

In der ersten Schicht bedarf es die Arbeitsweise der Vermögensverwertung aufzuklären, wie diese mit dem zwangsweise nachgelassenen Sachgut umging. Als Dienststelle des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg, der Mittelbehörde nach dem Reichsfinanzministerium, nahm sie die Verwertung zugunsten des nationalsozialistischen Staates vor. Hier kann exemplarisch untersucht und festgestellt werden, aufgrund welcher Faktoren ein bestimmtes Gemälde* in anonymisierter Weise 1943 auf dem Berliner Kunstmarkt angeboten und an wen es verkauft wurde.

Weil damit Ansatzpunkte für weitere Ermittlungen vordem zunächst endeten, galt es die nächste Schicht zu durchforsten. Sie besteht aus den zehnjährigen Verhandlungen um Rückerstattungen und Schadenersatzzahlungen für die der Verfolgten geraubten Werte. Diese Schicht wird auf die Faktoren untersucht, die verhinderten, dass das gesuchte Gemälde anerkannt und ausfindig gemacht wurde, auf die Haltung zu unikalen Gütern und die Mittel und Wege der Ersatzanstrengungen.

Untersuchungen

Dass damit die Indizien für weitere Untersuchungen wiederum zunächst erschöpft schienen, macht es umso dringender, die folgende Schicht, nämlich die der Ermittlungsgeschichte in diese Aufklärung einzubeziehen. Nach neuerlich zehn Jahren, diesmal ab Beginn meiner wissenschaftlichen Untersuchungen zum Berliner Auktionshaus Hans W. Lange, konnten anhand neuen wissenschaftlichen Materials und erweiterter Fragen, die Rolle der Firma auf dem Kunstmarkt betreffend, neue Einsichten gewonnen werden.

Intensiviert durch den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus der Forschungsgemeinschaft der Provenienzforschung, der auf der subinstitutionellen Ebene eines privat verfassten Netzwerks im gemeinnützigen, von den Forschenden selbst finanzierten Arbeitskreises für Provenienzforschung stattfand, konnte die Untersuchung mit der Ermittlung des Besitzers des Gemäldes wie der von der Verfolgten Helene Haase selbst eingesetzten Alleinerbin abgeschlossen und nun hier vorgelegt werden.

Auch diese, die dritte Schicht dieser Geschichte, ist auf die Faktoren zu beleuchten, die solche Langwierigkeit verursachten. Das ist insbesondere deshalb erforderlich, weil selbst engagierte Versuche zur Aufklärung durch Dritte, weder zuständig noch verantwortlich, wenig zu beschicken vermochten. Es bedarf einer weiteren Verantwortung der Institute, die zuständig und verantwortlich sowie beteiligt und beauftragt sind, vor der Aufgabe, die ihnen die Grundsätze der „Washington Principles“ seit 20 Jahren auftragen.

Einsichten

Skelettiert man die Einsichten aus den drei zeithistorischen Schichten, setzen sich drei Erkenntnisse fest.

Die Verwertung geraubter Güter entwickelt keine stringente ökonomische Logik und geht mit den zu verwertenden Objekten im Einzelnen und im Effekt willkürlich um. Die Wiedergutmachung verzichtet auf die Ermittlung und Erstattung von Objekten und erst recht ihrer Halter zugunsten eines Geschichtsbildes und des vermeintlichen Rechtsfriedens der Nachkriegszeit. Die Ermittlung arbeitet kaum koordiniert und wenig systematisch und erweitert sich immer wieder nur um Inselwissen.

Wenigstens letzteres ist revidierbar. Ich möchte es in die Worte des geschätzten verstorbenen Kollegen Frank Möbus fassen, der schon 2012, vor nunmehr sechs Jahren formulierte: „Mit Verlaub: Wäre es nicht langsam an der Zeit, aus dieser Tatsache zu lernen?“**

Ich danke meinen kritischen Leserinnen Heike Stange, Dr. Sibylle Ehringhaus, Dr. Gabriela Ivan, Elisabeth Scholz und Dr. Wolfgang Schöddert.

Download: Helene Haases „Hagemeister“ (PDF)

*Abbildungen:
Karl Hagemeister, „Winden im Havelschilf“
Lovis Corinth, „Herbstblumen“

** Frank Möbus, Provenienzforschung 2.0. Warum wir einen kybernetisch-bibliothekarischen Superorganismus brauchen, in: Bibliotheksdienst 46 (2012), S. 497-504.

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